Lassen Sie sich von unseren Steuerberatern in Bezug auf die Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens beraten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Gewinnen Sie einen Eindruck von unserem Beratungs- und Leistungsangebot rund um die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Erledigen Sie Ihre Buchhaltung selbst? Dann ist eine begleitende Beratung durch den Steuerberater sinnvoll, um Änderungen im Steuerrecht umzusetzen und gesetzliche Formvorschriften zu erfüllen. Außerdem fallen immer wieder Geschäftsvorfälle an, die nicht alltäglich sind. Gerade die Betriebsprüfung achtet auf Formerfordernisse. Eine Steuernachforderung, weil Formvorschriften nicht bekannt waren, ist sehr ärgerlich.
Alternativ können Sie uns Ihre Buchhaltung und Belege auch per E-Mail zur Verfügung stellen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, korrigieren Buchhaltungsfehler, erstellen die Umsatzsteuervoranmeldung und leiten diese an das Finanzamt weiter.
Wir übernehmen die Buchführung für Sie. Sie haben dadurch mehr Zeit, um sich voll und ganz auf ihr eigentliches Geschäft zu konzentrieren. Zur Buchhaltung gehören auch die pünktliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie ein Anschreiben, in welchem wir Sie darüber informieren, welche Belege gefehlt haben und welche Unterlagen noch nachzureichen sind. Außerdem teilen wir Ihnen mit, wie hoch die Umsatzsteuer-Nachzahlung ist oder ob Sie mit einer Erstattung rechnen können.
Mit der monatlichen Buchhaltung erhalten Sie von uns die betriebswirtschaftliche Auswertung, aus der Sie Ihr monatliches Betriebsergebnis ersehen können. Diese Auswertung wird von uns nach Ihren Wünschen angepasst. Gerne nehmen wir uns die Zeit, um Ihnen die Zahlen zu erläutern. Durch Mehrjahresvergleiche und grafische Auswertungen erhalten Sie darüber hinaus ein noch genaueres Bild ihres Unternehmens.
Wir rechnen Ihre Löhne sorgfältig ab, erstellen Bescheinigungen für Ihre Mitarbeiter und beantworten Nachfragen von den Krankenversicherungen. Daneben weisen wir Sie auch auf Möglichkeiten hin, wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.
Ist die Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt für kleinere Betriebe eher selten, so findet die Sozialversicherungsprüfung regelmäßig und lückenlos statt. Auch hier sind es die kleinen Fehler, die beim Arbeitgeber zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Daher ist es wichtig, Fehler erst gar nicht entstehen zu lassen. Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge und Vereinbarungen bereits im Vorfeld und weisen Sie auf Formfehler bzw. Ungenauigkeiten hin.
Führen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durch? Auch hier ist die begleitende Beratung durch den Steuerberater wichtig. Wir versorgen Sie mit Verträgen, geben Auskunft und unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit.
Haben Sie Fragen zu den Themen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung? Wir beraten Sie gerne!
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