Haben Sie Fragen zum Erben und Schenken? In Bezug auf das Thema Erbschaften beraten wir Sie ebenfalls gerne.
Gewinnen Sie einen Eindruck von unseren Beratungsschwerpunkten in Bezug auf Erbschaften.
Ist Vermögen vorhanden, dass spätestens im Todesfall auf die Erben übergeht, sollte die sogenannte vorweggenommene Erbfolge geprüft werden. Hier gibt es steuersparende Modelle, die sowohl für die vermögenden Erblasser als auch für die begünstigten Erben vorteilhaft sind.
Häufig werden privatrechtliche Verträge ohne Wissen über die steuerlichen Konsequenzen abgeschlossen. Hier ist bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass sie nicht zu vermeidbaren Steuerzahlungen führen.
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